Rauchwarnmelder: Installation, Prüfung, Nachweis. Ohne Stress.
Die Rauchwarnmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern. Als Eigentümer haften Sie persönlich für die fachgerechte Installation und die dauerhafte Betriebsbereitschaft aller Melder in Ihren Mietwohnungen. Im Schadensfall zählt nur eines: der dokumentierte Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Erstinstallation über die jährliche Funktionsprüfung bis zum Gerätetausch nach 10 Jahren. Alles nach DIN 14676 (der Norm, die regelt, wie Rauchwarnmelder installiert und geprüft werden müssen), lückenlos dokumentiert und mit vollständiger Terminkoordination inklusive. Ihre Verkehrssicherungspflicht – also die gesetzliche Pflicht, dafür zu sorgen, dass niemand durch Ihre Immobilie zu Schaden kommt – ist erfüllt, nachweisbar und jederzeit abrufbar.
Ihre Pflicht. Unser Prozess. Ihr Nachweis.
Als Eigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Rauchwarnmelder. Das klingt abstrakt, bedeutet aber ganz konkret: Sie müssen sicherstellen, dass in jeder Mietwohnung funktionsfähige Rauchwarnmelder installiert sind – in den richtigen Räumen, an der richtigen Position, mit einer funktionierenden Batterie. Und Sie müssen das nachweisen können. Bei einem Brandschaden ohne diesen Nachweis haften Sie persönlich – mit Ihrem Privatvermögen.
Die Anforderungen sind klar geregelt: DIN 14676 – die maßgebliche Anwendungsnorm in Deutschland – definiert die fachgerechte Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Die jeweilige Landesbauordnung bestimmt, welche Räume auszustatten sind. Und die Rechtsprechung zeigt eindeutig: Im Schadensfall zählt nur der dokumentierte Nachweis. Mündliche Aussagen oder handschriftliche Notizen reichen nicht.
Wir übernehmen den kompletten Prozess – von der Erstinstallation bis zum Gerätetausch nach 10 Jahren. Sie erhalten rechtssichere Protokolle für jede Wohnung, digital abrufbar in Ihrem Portal. Immer aktuell, immer griffbereit, immer gerichtsfest. Ob Sie drei Wohnungen verwalten oder dreihundert: Sie bekommen denselben professionellen Service.
Ein Praxisbeispiel: Ein Eigentümer mit 12 Wohneinheiten in Rheinland-Pfalz hat seine Rauchwarnmelder bisher selbst installiert und die jährliche Prüfung an die Mieter delegiert. Nach einem kleinen Küchenbrand forderte die Versicherung den Nachweis der letzten Prüfung. Der Eigentümer konnte keinen Nachweis vorlegen. Die Versicherung kürzte die Leistung um 30 Prozent. Mit unserem Service wäre der Nachweis in Sekunden verfügbar gewesen.
100 %
Dokumentationsquote
DIN 14676
Vollständig konform
> 95 %
Terminquote beim Erstzugang
Ab 0,80 €
Pro Gerät / Monat
Unsere Leistungen im Detail
Ein Ansprechpartner für den gesamten Rauchwarnmelder-Lifecycle – von der ersten Bestandsaufnahme über die professionelle Montage bis zum turnusmäßigen Gerätetausch nach Ablauf der 10-jährigen Lebensdauer. Sie müssen sich um nichts kümmern, und trotzdem ist alles dokumentiert.
Fachgerechte Installation
Montage in allen vorgeschriebenen Räumen nach DIN 14676-1 – der Norm, die genau regelt, wie und wo Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Unsere Techniker prüfen die Raumgegebenheiten vor Ort, wählen den optimalen Montageort an der Decke und dokumentieren jeden Einbau mit Foto, Seriennummer und GPS-Koordinate. Das Ergebnis: ein lückenloser Installationsnachweis, der im Schadensfall vor Gericht Bestand hat. Auch bei Sonderfällen wie Dachschrägen oder offenen Grundrissen kennen unsere Fachkräfte die normkonforme Lösung.
Jährliche Funktionsprüfung
Sicht- und Funktionstest gemäß DIN 14676 – automatisch terminiert, mit Vorabinformation an die Mieter. Wir prüfen, ob die Raucheintrittöffnungen frei und nicht durch Staub oder Farbe verstopft sind, ob der Batteriestatus ausreichend ist, ob der akustische Signalgeber funktioniert und ob der Melder noch fest an der Decke sitzt. Jede einzelne Prüfung wird protokolliert und ist sofort im Portal verfügbar. So haben Sie jederzeit den Nachweis, dass alle Melder in Ihrem Bestand funktionsfähig sind.
Lückenlose Dokumentation
Prüfprotokoll pro Wohnung und Gerät, revisionssicher archiviert. Im Schadensfall weisen Sie nach, dass jeder Melder installiert, geprüft und funktionsfähig war. Keine losen Zettel, keine Excel-Listen, keine Ordner im Keller – alles digital, jederzeit abrufbar, als PDF exportierbar. Die Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie im Haftungsfall als Beweis dient: mit Zeitstempel, Prüferkennung und eindeutiger Gerätezuordnung. Ein Richter oder Versicherer kann sofort nachvollziehen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Terminkoordination
Wir übernehmen die gesamte Terminplanung: Ankündigungsschreiben an Mieter, Abstimmung mit der Hausverwaltung, Zweit- und Dritttermine bei Nichterreichbarkeit. Sie müssen sich um nichts kümmern. Unsere Terminquote liegt bei über 95 Prozent beim Erstzugang. Ein praktisches Beispiel: Bei einem Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten koordinieren wir alle Termine inklusive Ersatztermine für nicht angetroffene Mieter. Sie erhalten am Ende eine Übersicht, welche Wohnungen geprüft wurden und wo gegebenenfalls noch ein Termin aussteht.
Gerätetausch bei Defekt oder Ablauf
Defekte Melder werden sofort getauscht – ohne Zusatzkosten im Servicevertrag. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 10-jährigen Gerätelebensdauer koordinieren wir den vollständigen Austausch aller Melder im Objekt. Das Herstellungsdatum ist auf jedem Gerät vermerkt, und unser System überwacht die Frist automatisch. Alte Geräte werden fachgerecht entsorgt, neue dokumentiert eingebaut. Sie werden rechtzeitig informiert und müssen keinen einzigen Termin selbst vereinbaren.
Sonderfälle und Nachrüstung
Denkmalgeschützte Gebäude, Dachschrägen, abgehängte Decken, Räume mit erhöhter Staubbelastung wie Werkstätten oder Küchen: Wir kennen die Sonderfälle und finden für jede Einbausituation die normkonforme Lösung. Auch die Nachrüstung bestehender Objekte wickeln wir vollständig ab – inklusive Bestandsaufnahme der vorhandenen Geräte, Identifikation fehlender Melder und Planung der Installation. Besonders wichtig bei Eigentümern, die ein Bestandsobjekt erworben haben und nun die Ausstattungspflicht erfüllen müssen.
So läuft die Prüfung ab
Von der Bestandsmeldung bis zum fertigen Nachweis – in vier klar definierten Schritten. Der gesamte Prozess ist so aufgebaut, dass Sie als Eigentümer oder Verwalter möglichst wenig eigenen Aufwand haben und trotzdem jederzeit den vollständigen Überblick behalten.
Bestandsaufnahme
Sie übermitteln uns Ihre Objektdaten: Anzahl der Wohnungen, Raumanzahl je Einheit, vorhandene Geräte und deren Alter. Wir prüfen den Ist-Zustand und identifizieren Lücken – kostenlos und unverbindlich. Dabei kontrollieren wir auch, ob bereits installierte Melder noch innerhalb ihrer 10-jährigen Lebensdauer liegen oder ob ein Austausch ansteht. Bei einem typischen 6-Familienhaus dauert diese Analyse weniger als einen Werktag.
Angebot und Planung
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein transparentes Angebot mit allen Kosten auf einen Blick – keine versteckten Zusatzgebühren. Nach Beauftragung erstellen wir den Terminplan, versenden Mieteranschreiben und koordinieren alle Einsätze. Die Mieter erhalten ein professionelles Anschreiben mit Terminvorschlägen, Ihrem Namen als Eigentümer und einer Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.
Installation oder Prüfung
Unsere geschulten Techniker – qualifiziert nach Grad Q der DIN 14676, der höchsten Qualifikationsstufe für Rauchwarnmelderdienstleistungen – führen die Installation oder Jahresprüfung durch. Jeder Vorgang wird vor Ort digital dokumentiert: Geräteseriennummer, Raum, Prüfergebnis, Zeitstempel und Foto. Bei Auffälligkeiten, etwa einem manipulierten Melder oder einer unzulässigen Montageposition, informieren wir Sie sofort mit Handlungsempfehlung.
Nachweis im Portal
Alle Protokolle stehen sofort in Ihrem r-eignis Portal bereit. Sie können Nachweise je Objekt, Wohnung oder Gerät filtern und als PDF exportieren. Im Schadensfall ist Ihr Nachweis in Sekunden verfügbar – nicht in Stunden, nicht nach Suche im Aktenordner. Auch Ihre Hausverwaltung oder Ihr Versicherer können auf Wunsch direkten Zugriff erhalten, sodass im Ernstfall keine Zeit verloren geht.
Rechtlicher Rahmen
Die Rauchwarnmelderpflicht ist kein Kann – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und im Schadensfall haftungsrelevant. Als Eigentümer sollten Sie die folgenden Regelungen kennen, um Ihre Verantwortung und Ihre Risiken richtig einzuschätzen.
DIN 14676 – Die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder
Die DIN 14676 ist die zentrale Norm für Rauchwarnmelder in Deutschland. Sie regelt alles rund um Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und wohnungsähnlichen Nutzungseinheiten. Die Norm unterscheidet drei Qualifikationsstufen für Dienstleister: Grad N (Einbau durch Laien), Grad S (durch geschulte Personen) und Grad Q (durch Fachkräfte mit Kompetenznachweis). Wir arbeiten ausschließlich nach Grad Q – der höchsten Stufe – mit nachweislich geschultem Personal und dokumentierten Prozessen. Das bedeutet für Sie: maximale Rechtssicherheit und ein Nachweis, der auch vor Gericht und gegenüber Versicherungen Bestand hat.
Landesbauordnungen – die gesetzliche Grundlage
Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung (LBO), welche Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind und wer für Installation und Betriebsbereitschaft verantwortlich ist. Die Mindestanforderung in allen Bundesländern umfasst Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen. Einige Bundesländer wie Berlin, Brandenburg und Thüringen erweitern die Pflicht auf alle Aufenthaltsräume – also auch das Wohnzimmer. Wir kennen die Anforderungen jedes einzelnen Bundeslandes und stellen sicher, dass Ihre Objekte vollständig konform ausgestattet sind. Bei Objekten in verschiedenen Bundesländern berücksichtigen wir die jeweiligen Unterschiede automatisch.
Pflichten des Eigentümers – das müssen Sie wissen
Der Eigentümer ist in allen Bundesländern für die Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern verantwortlich. Das bedeutet: Kauf, Installation und die Sicherstellung, dass alle vorgeschriebenen Räume mit funktionsfähigen Meldern ausgestattet sind. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft – also die jährliche Prüfung – kann in vielen Bundesländern vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Aber die Verkehrssicherungspflicht bleibt immer beim Eigentümer. In der Praxis heißt das: Auch wenn Ihr Mietvertrag eine Klausel enthält, die den Mieter zur Prüfung verpflichtet, müssen Sie als Eigentümer nachweisen können, dass die Pflicht tatsächlich erfüllt wird. Ein formloser Verweis auf den Mieter reicht im Schadensfall nicht aus. Mit unserem Service erhalten Sie den lückenlosen, gerichtsfesten Nachweis für jede einzelne Wohnung.
Haftung im Schadensfall – das Risiko verstehen
Kommt es zu einem Brandschaden und Sie als Eigentümer können die ordnungsgemäße Installation und Prüfung der Rauchwarnmelder nicht nachweisen, drohen weitreichende Konsequenzen. Zivilrechtlich haften Sie für Personenschäden und Sachschäden der betroffenen Mieter – im schlimmsten Fall in Millionenhöhe. Ihre Gebäudeversicherung kann die Leistung kürzen oder bei grober Fahrlässigkeit vollständig verweigern. Strafrechtlich können Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung oder – im tragischen Extremfall – wegen fahrlässiger Tötung verfolgt werden. Ein dokumentierter Nachweis der Pflichterfüllung ist Ihre beste und wichtigste Absicherung. Genau das liefern wir: digital, revisionssicher und jederzeit abrufbar. Für jede Wohnung, für jedes Gerät, für jede Prüfung.
Mieterwechsel – ein häufig unterschätztes Risiko
Bei jedem Mieterwechsel entsteht eine potenzielle Lücke in der Dokumentation. War der Melder beim Auszug des alten Mieters noch vorhanden? Wurde er vom neuen Mieter möglicherweise abmontiert oder beschädigt? Wer hat die Prüfung für den Zeitraum zwischen Aus- und Einzug übernommen? Unser Service löst dieses Problem: Bei einem Mieterwechsel führen wir auf Wunsch eine dokumentierte Übergabeprüfung durch, aktualisieren die Nutzerdaten im System und stellen sicher, dass der neue Mieter über die Melder informiert wird. So gibt es keine Lücken in Ihrer Dokumentation – egal wie häufig die Mieter wechseln.
Für wen ist unser Service gedacht?
Ob privater Eigentümer mit drei Wohnungen oder professionelle Verwaltung mit mehreren hundert Einheiten – unser Rauchwarnmelderservice passt sich an Ihren Bestand an.
Private Eigentümer und Selbstverwalter
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit drei bis zehn Wohnungen und verwalten es selbst? Dann kennen Sie das Problem: Sie müssen sich um die Rauchwarnmelder kümmern, die jährliche Prüfung organisieren, mit Mietern Termine abstimmen und alles dokumentieren. Das kostet Zeit, die Sie für andere Dinge brauchen. Unser Service nimmt Ihnen diese Aufgabe vollständig ab. Sie erhalten für einen festen Monatsbetrag den kompletten Service – und im Portal den Nachweis, dass alles erledigt ist. Kein Fachwissen erforderlich, kein Formularkram, keine Terminkoordination.
Hausverwaltungen
Als professionelle Verwaltung betreuen Sie Dutzende oder Hunderte von Einheiten. Die Rauchwarnmelderpflicht ist nur eine von vielen Aufgaben auf Ihrem Schreibtisch. Unser Service skaliert: Egal ob 50 oder 5.000 Wohnungen, Sie erhalten standardisierte Prozesse, digitale Nachweise im Portal und einen festen Ansprechpartner, der alle Ihre Objekte kennt. Die Terminkoordination mit den Mietern übernehmen wir vollständig, sodass Ihre Sachbearbeiter sich nicht mit Terminproblemen und Drittbesuchen beschäftigen müssen.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
In einer WEG ist die Eigentümergemeinschaft für die Rauchwarnmelder im Gemeinschaftseigentum verantwortlich. Die Beschlussfassung über den Dienstleister erfolgt in der Eigentümerversammlung. Wir unterstützen den WEG-Verwalter bei der Vorbereitung des Beschlusses, liefern transparente Angebotsunterlagen und übernehmen nach Beauftragung die komplette Abwicklung. Die Kosten werden als Hausgeld auf die Eigentümer umgelegt – wir stellen die Rechnung so auf, dass die Zuordnung einfach und nachvollziehbar ist.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet Sie die Eigenregie wirklich?
Viele Eigentümer installieren Rauchwarnmelder selbst und prüfen sie einmal im Jahr. Das klingt einfach und günstig. Doch wenn man den tatsächlichen Aufwand gegenrechnet, sieht die Bilanz anders aus.
Ein Rauchwarnmelder aus dem Baumarkt kostet zwischen 15 und 30 Euro. Bei einem Dreifamilienhaus mit drei Schlafzimmern und einem Flur pro Wohnung sind das 12 Geräte. Die Kosten für die Geräte: rund 180 bis 360 Euro. Dazu kommt Ihre Arbeitszeit für die Installation, für die jährliche Prüfung aller 12 Geräte, für die Terminabstimmung mit den Mietern, für die Dokumentation der Prüfung und für den Gerätetausch nach 10 Jahren. Rechnen Sie Ihren Stundensatz, den Koordinationsaufwand und das Haftungsrisiko bei fehlender Dokumentation ein, wird schnell klar: Der Vollservice bei KlarMeter ist in den meisten Fällen wirtschaftlicher und sicherer als die Eigenregie.
Rauchwarnmelder-Service ab 0,80 \u20AC/Gerät/Monat
Sagen Sie uns, wie viele Wohnungen Sie verwalten – wir erstellen Ihr individuelles Angebot innerhalb von 24 Stunden. Kein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche Bestandsanalyse mit konkretem Preisvorschlag. Egal ob Sie drei Wohnungen besitzen oder dreihundert verwalten: Wir kümmern uns um Ihre Rauchwarnmelder, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich wichtig ist.