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Compliance Service

Legionellenprüfung: Probenahme bis Behördenmeldung. Komplett.

Legionellen sind Bakterien im Trinkwasser, die beim Einatmen von Wasserdampf – etwa beim Duschen – schwere Lungenentzündungen verursachen können. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Sie als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit zentraler Warmwasserbereitung zur regelmäßigen Prüfung. Wer nicht prüft, riskiert Bußgelder bis 25.000 Euro und haftet im Schadensfall persönlich für die Gesundheit seiner Mieter.

Wir koordinieren den gesamten Prozess für Sie – von der Probenahme durch akkreditierte Fachkräfte über die Laboranalyse und verständliche Befundauswertung bis zur fristgerechten Behördenmeldung. Sie erhalten rechtssichere Ergebnisse ohne eigenen Aufwand. Sollte eine Überschreitung vorliegen, begleiten wir Sie durch alle notwendigen Schritte bis zur Entwarnung.

Akkreditiert

Labore nach DIN EN ISO 17025

< 48 h

Befundübermittlung nach Probenahme

100 %

Behördenmeldung bei Überschreitung

3 Jahre

Prüfintervall für Wohngebäude

Ihre Pflicht nach Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schützt die Gesundheit aller Menschen, die Trinkwasser nutzen. Sie verpflichtet Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserbereitung zur regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie Ihr Gebäude selbst verwalten oder eine Hausverwaltung beauftragt haben. Der Eigentümer bleibt in jedem Fall verantwortlich – die Pflicht kann nicht vollständig an einen Verwalter delegiert werden.

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich bei Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius in Warmwassersystemen vermehren. Sie kommen in geringen Mengen natürlich im Wasser vor, werden aber in Warmwasserspeichern, Leitungen mit geringem Durchfluss und sogenannten Totleitungen zum Problem – denn dort finden sie optimale Wachstumsbedingungen. Eine Infektion erfolgt nicht durch Trinken von kontaminiertem Wasser, sondern über das Einatmen von feinsten Wassertröpfchen (Aerosolen), zum Beispiel beim Duschen. Die sogenannte Legionärskrankheit ist eine schwere Form der Lungenentzündung mit einer Sterblichkeitsrate von bis zu 10 Prozent, besonders bei älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Die gesetzliche Prüfpflicht dient also nicht nur der Erfüllung einer bürokratischen Anforderung – sie schützt die Gesundheit Ihrer Mieter und bewahrt Sie vor persönlicher Haftung im Schadensfall.

  • Prüfpflicht für alle Eigentümer von Gebäuden mit einer sogenannten Großanlage zur Trinkwassererwärmung. Das betrifft die meisten Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung ab etwa drei Wohneinheiten.
  • Definition Großanlage: Der Warmwasserspeicher fasst mehr als 400 Liter, oder das Leitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter. Diese Kriterien treffen auf die große Mehrheit aller Mehrfamilienhäuser zu.
  • Prüfintervall: Wohngebäude müssen alle 3 Jahre geprüft werden. Gebäude mit gewerblicher oder öffentlicher Nutzung – etwa Hotels, Krankenhäuser, Altenheime oder Schulen – sogar jährlich.
  • Die Probenahme darf nur durch akkreditierte Stellen nach DIN EN ISO 19458 erfolgen. Eigenentnahmen oder Schnelltests haben keine Rechtsgültigkeit und werden vom Gesundheitsamt nicht anerkannt.
  • Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml besteht eine Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt. Diese Meldung muss unverzüglich erfolgen.
  • Bei einer Grenzwertüberschreitung müssen Sie unverzüglich Maßnahmen einleiten: Ursachenermittlung, Sanierung und Nachbeprobung. Das Gesundheitsamt kann zusätzliche Auflagen erteilen.
  • Alle Prüfergebnisse müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Eine digitale Archivierung ist zulässig und empfohlen, da sie den Zugriff im Prüfungsfall erheblich erleichtert.

Was wir übernehmen – komplett

Sie geben uns Ihre Objektliste – wir kümmern uns um den Rest. Von der Terminplanung über die Probenahme bis zur Dokumentation und Behördenmeldung. Kein Detail fällt unter den Tisch, kein Termin wird vergessen, keine Frist verpasst. Unser Ziel: Sie erhalten einen vollständigen, rechtssicheren Prüfnachweis ohne eigenen Aufwand.

Sollte eine Überschreitung des Maßnahmenwerts vorliegen, lassen wir Sie nicht allein. Wir begleiten Sie durch den gesamten Maßnahmenprozess bis zur dokumentierten Entwarnung: Behördenmeldung, Mieterinformation, Sanierungskoordination und Nachbeprobung – alles aus einer Hand. Das unterscheidet uns von vielen Anbietern, die nur die Probenahme durchführen und Sie bei einem positiven Befund mit den Konsequenzen allein lassen.

  • Prüfung, ob Ihr Objekt unter die Untersuchungspflicht der TrinkwV fällt – kostenlos und unverbindlich
  • Identifikation der normgerechten Probenahmestellen im Gebäude gemeinsam mit Ihrem Hausmeister
  • Terminkoordination mit Verwaltung, Hausmeistern und akkreditierten Probenehmern
  • Probenahme durch akkreditierte Fachkräfte nach DIN EN ISO 19458 mit korrekter Probenkennzeichnung
  • Laboranalyse in akkreditierten Laboren und verständliche Auswertung der Ergebnisse
  • Fristgerechte Behördenmeldung an das Gesundheitsamt bei Überschreitung – dokumentiert und nachweisbar
  • Erstellung eines Maßnahmenplans bei positivem Befund mit konkreten Handlungsschritten
  • Koordination von thermischer Desinfektion und Rohrnetzspülung mit Fachbetrieben
  • Nachbeprobung und Dokumentation bis zur laborbestätigten Entwarnung
  • Digitale Archivierung aller Befunde im Portal mit automatischem Fristentracking für die nächste Prüfung

Unser Service im Detail

Sechs Bausteine für eine lückenlose Legionellenprüfung – von der ersten Koordination bis zur archivierten Dokumentation. Jeder Baustein ist darauf ausgelegt, Ihnen Arbeit abzunehmen und gleichzeitig maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Probenahme-Koordination

Wir beauftragen akkreditierte Probenehmer, stimmen alle Termine mit Ihrer Verwaltung und den Hausbewohnern ab und stellen sicher, dass die Probenahme normgerecht an den richtigen Entnahmestellen erfolgt. Dabei beachten wir die Vorgaben der DIN EN ISO 19458 – der Norm, die festlegt, wie Wasserproben entnommen werden müssen, damit das Ergebnis belastbar ist. Sie kümmern sich um nichts – wir managen den gesamten Ablauf von der ersten Terminanfrage bis zur letzten Probe.

Akkreditierte Laboranalyse

Die Wasserproben werden ausschließlich von Laboren untersucht, die nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert sind – dem internationalen Standard, der sicherstellt, dass ein Labor fachlich kompetent ist und zuverlässige Ergebnisse liefert. Die Analyse erfolgt nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie erhalten rechtssichere, vom Gesundheitsamt anerkannte Ergebnisse – keine Schätzungen, keine Schnelltests, keine Ergebnisse aus nicht zugelassenen Laboren.

Befundauswertung

Wir bewerten jeden Laborbefund für Sie verständlich und eindeutig: Ist der technische Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml eingehalten? KBE steht für koloniebildende Einheiten – so wird die Menge der Bakterien in der Wasserprobe gemessen. Sie erhalten eine klare Einordnung mit konkreter Handlungsempfehlung: Ist alles in Ordnung, oder müssen Sie handeln? Kein Laborjargon, sondern verständliche Aussagen, die Sie direkt umsetzen können.

Behördenmeldung

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml sind Sie als Eigentümer zur unverzüglichen Meldung an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern, also sofort nach Kenntnis des Ergebnisses. Wir übernehmen diese Meldung fristgerecht und vollständig dokumentiert. Sie erhalten eine Kopie der Meldung und die Bestätigung der Behörde. So bleiben Sie rechtssicher, ohne selbst Formulare ausfüllen oder Fristen überwachen zu müssen.

Maßnahmenbegleitung

Bei einem positiven Befund – also wenn Legionellen über dem Grenzwert nachgewiesen werden – koordinieren wir alle erforderlichen Sofortmaßnahmen: Informationsschreiben an die Mieter mit Verhaltenshinweisen, thermische Desinfektion der Warmwasseranlage (dabei wird das gesamte Leitungssystem auf über 70 Grad erhitzt, um die Bakterien abzutöten), Spülung des Rohrsystems und Nachbeprobung nach frühestens vier Wochen. Wir begleiten den gesamten Prozess bis zur dokumentierten Entwarnung durch das Labor.

Dokumentation und Fristentracking

Alle Prüfergebnisse, Laborbefunde, Behördenmeldungen und Maßnahmenprotokolle werden digital archiviert und sind jederzeit in Ihrem r-eignis Portal abrufbar. Die Trinkwasserverordnung schreibt eine Aufbewahrung aller Prüfunterlagen für mindestens 10 Jahre vor – unser System erfüllt das automatisch. Zusätzlich erinnert unser Fristentracking Sie rechtzeitig vor der nächsten Prüfpflicht. So verpassen Sie keinen Termin und müssen keine Fristen im Kalender notieren.

Ablauf einer Legionellenprüfung

Von der Objektmeldung bis zum fertigen Befund – in fünf klar definierten Schritten. Der gesamte Prozess ist so organisiert, dass Sie als Eigentümer oder Verwalter möglichst wenig Zeit investieren müssen und trotzdem jederzeit den vollständigen Überblick behalten.

1

Objektdaten übermitteln

Sie teilen uns Ihre Objektdaten mit: Adresse, Anlagentyp (zentrale Warmwasserbereitung, Durchlauferhitzer oder dezentrale Versorgung), Speichergröße des Warmwasserspeichers, Anzahl der Wohneinheiten und einen Ansprechpartner vor Ort. Wir prüfen anhand dieser Angaben, ob Ihr Objekt unter die Untersuchungspflicht der Trinkwasserverordnung fällt, und identifizieren die relevanten Probenahmestellen. Diese Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich.

2

Probenahme koordinieren

Wir beauftragen einen akkreditierten Probenehmer aus unserem Partnernetzwerk und koordinieren den Termin mit Ihrer Verwaltung oder Ihrem Hausmeister. Die Probenahme erfolgt normgerecht an den vorgeschriebenen Stellen: am Austritt des Trinkwassererwärmers (dort, wo das warme Wasser den Speicher verlässt), am Zirkulationsrücklauf (dort, wo das Wasser nach dem Kreislauf durch das Gebäude zurückfließt) und an repräsentativen Entnahmestellen in den Wohnungen, typischerweise am Wasserhahn in Küche oder Bad. Die Proben werden in sterilen Behältern transportiert und innerhalb von 24 Stunden im Labor untersucht.

3

Laboranalyse und Befundauswertung

Das akkreditierte Labor analysiert die Proben nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Die Ergebnisse liegen in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen vor – bei dringenden Fällen können wir eine beschleunigte Analyse beauftragen. Sie erhalten die Ergebnisse digital in Ihrem Portal, zusammen mit unserer fachlichen Bewertung in verständlicher Sprache: Ist alles in Ordnung, oder besteht Handlungsbedarf? Bei unauffälligen Ergebnissen erhalten Sie eine kurze Entwarnung. Bei auffälligen Werten erklären wir genau, was die Zahlen bedeuten und welche Schritte als Nächstes anstehen.

4

Behördenmeldung bei Überschreitung

Liegt der Befund über dem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml, melden wir das Ergebnis unverzüglich und fristgerecht an das zuständige Gesundheitsamt – in der Regel am selben Tag, an dem wir das Laborergebnis erhalten. Sie erhalten eine Kopie der Meldung und die vollständige Dokumentation in Ihrem Portal. Die Behördenmeldung enthält alle vom Gesundheitsamt geforderten Angaben: Objektadresse, Anlagenbeschreibung, Probenahmestellen, Ergebnisse und bereits eingeleitete Maßnahmen.

5

Maßnahmen und Nachbeprobung

Bei positivem Befund erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenplan: Welche Sofortmaßnahmen sind erforderlich? Muss eine thermische Desinfektion durchgeführt werden? Sind die Mieter zu informieren? Wir koordinieren alle Schritte – vom Fachbetrieb für die Desinfektion über das Mieteranschreiben bis zur Nachbeprobung, die frühestens vier Wochen nach der Sanierung erfolgen muss. Erst wenn die Nachbeprobung bestätigt, dass die Werte wieder unter dem Grenzwert liegen, dokumentieren wir die Entwarnung und informieren das Gesundheitsamt. So sind Sie gegenüber der Behörde vollständig abgesichert.

Rechtlicher Rahmen

Die Legionellenprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet, und im Falle einer Legionelleninfektion Ihrer Mieter drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die folgenden Informationen helfen Ihnen, Ihre Pflichten und Risiken richtig einzuordnen.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – das Gesetz, das Sie kennen müssen

Die TrinkwV ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Qualität des Trinkwassers in Deutschland. Sie regelt, welche Grenzwerte das Wasser einhalten muss und welche Pflichten Eigentümer und Betreiber von Trinkwasserinstallationen haben. Für Legionellen gilt ein technischer Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter). Wird dieser Wert überschritten, muss der Eigentümer unverzüglich handeln: Meldung an das Gesundheitsamt, Ursachenermittlung und Einleitung von Gegenmaßnahmen. Die TrinkwV wird regelmäßig aktualisiert – zuletzt grundlegend im Jahr 2023 – und wir stellen sicher, dass unsere Prozesse stets den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Gesundheitsamt und Meldepflicht – was bei einer Überschreitung passiert

Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Trinkwasserverordnung in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts muss die Meldung unverzüglich erfolgen – das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, in der Praxis also am selben oder nächsten Werktag nach Eingang des Laborbefunds. Das Gesundheitsamt kann daraufhin weitere Untersuchungen anordnen, konkrete Maßnahmen vorschreiben und im Extremfall Nutzungseinschränkungen verfügen, zum Beispiel ein Duschverbot für die betroffenen Wohnungen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Gesundheitsamt und stellen sicher, dass alle Auflagen fristgerecht erfüllt werden. So vermeiden Sie Nachforderungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Grenzwerte und ihre Bedeutung – was die Zahlen sagen

Die Bewertung der Laborergebnisse erfolgt anhand klar definierter Stufen. Unter 100 KBE/100 ml: keine Maßnahmen erforderlich, Ihr Trinkwasser ist unauffällig, die nächste turnusmäßige Prüfung erfolgt nach dem regulären Intervall. 100 bis 1.000 KBE/100 ml: mittlere Kontamination, es besteht Meldepflicht an das Gesundheitsamt, eine Gefährdungsanalyse muss erstellt und Maßnahmen müssen eingeleitet werden. 1.000 bis 10.000 KBE/100 ml: hohe Kontamination, unverzügliche Sanierungsmaßnahmen wie thermische Desinfektion sind erforderlich, die Mieter müssen informiert werden. Über 10.000 KBE/100 ml: extrem hohe Kontamination, sofortige Nutzungseinschränkung – in der Regel ein Duschverbot – und umgehende Sanierung. In diesem Fall prüft das Gesundheitsamt in der Regel auch, ob ein vorübergehendes Nutzungsverbot für die betroffene Warmwasseranlage erforderlich ist.

Bußgelder und persönliche Haftung – das finanzielle Risiko

Verstöße gegen die Untersuchungspflicht können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Das betrifft sowohl die unterlassene Prüfung als auch die verspätete Meldung an das Gesundheitsamt. Im Schadensfall – etwa bei einer nachgewiesenen Legionelleninfektion eines Mieters durch Ihr Trinkwassersystem – haftet der Eigentümer zivilrechtlich für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Strafrechtlich können Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung verfolgt werden, in tragischen Fällen sogar wegen fahrlässiger Tötung. Eine lückenlose Dokumentation Ihrer Prüfpflicht – mit akkreditierten Laborbefunden, fristgerechten Meldungen und dokumentierten Maßnahmen – ist Ihre wichtigste Absicherung gegen diese Risiken.

Häufig gestellte Fragen

Legionellenprüfung erledigt. Nicht aufgeschoben.

Teilen Sie uns Ihre Objekte mit – wir prüfen kostenlos, ob die Untersuchungspflicht besteht, erstellen ein transparentes Angebot und kümmern uns um die komplette Abwicklung. Von der Probenahme bis zur Dokumentation. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Rückmeldung. Ihre Mieter werden es Ihnen danken, Ihr Gewissen auch.